Kein Geld für die Anwält*in?
Ich möchte die Mietpreisbremse gerichtlich durchsetzen, ich kann mir aber die Kosten nicht leisten. Gibt es finanzielle Unterstützung für mich? Welche Möglichkeiten habe ich?
Wenn dir wenig Geld zur Verfügung steht, gibt es verschiedene Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu bekommen, damit du die Mietpreisbremse trotzdem vor Gericht einklagen kannst.
- Beratungshilfe
Beratungshilfe ist eine Unterstützung vom Staat für Menschen, die wenig Geld haben und eine Anwältin oder einen Anwalt benötigen. Wenn man Beratungshilfe bekommt, bezahlt der Staat die Kosten für die anwaltliche Beratung. Allerdings sind die Kosten, die über die Beratung durch einen Anwalt hinaus gehen (also z.B. die Gerichtskosten) nicht von der Beratungshilfe umfasst. Hierfür kannst du aber Prozesskostenhilfe beantragen (siehe unten).
Hier kannst du mit wenigen Klicks eine erste Einschätzung erhalten, ob du Beratungshilfe erhalten kannst: https://service.justiz.de/beratungshilfe/vorabcheck/rechtsschutzversicherung
Die Beratungshilfe (auch: Beratungsschein) kannst du selbst beantragen. Du kannst ihn schriftlich stellen, aber auch einfach mündlich bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts. Außerdem kannst du auch deine*n Anwält*in den Antrag für dich stellen lassen. Hier findest du Informationen dazu, wie du die Beratungshilfe selbst beantragen kannst.
- Prozesskostenhilfe
Steht die Prozesskostenhilfe zu, so werden die Kosten des Gerichtsprozesses entweder ganz vom Staat getragen oder du musst nur einen Teil der Kosten selbst tragen. Sollte das der Fall sein, gibt es noch die Möglichkeit, die Kosten in Raten zu zahlen. Du kannst auch deine/*n Anwält*in im ersten Beratungsgespräch bitten, die Prozesskostenhilfe für dich zu beantragen.
Allerdings werden leider nicht alle Kosten, die durch einen Gerichtsprozess entstehen, übernommen. Verlierst du den Prozess, musst du in der Regel die Kosten bezahlen, die die Gegenseite für ihre*n Anwält*in bezahlt hat.Die Gerichtskostenhilfe gilt nur für deine eigenen Kosten für die Vertretung durch eine Anwältin oder einen Anwalt sowie für deinen Anteil an den Gerichtskosten.
Ob du grundsätzlich einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hast, kannst du mit wenigen Klicks hier herausfinden.
Infos zur Stellung des Antrags und die Antragsformulare findest du hier.