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Ratgeber

Was ist die Mietpreisbremse?

  1. Was ist die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse ist ein Gesetz, das den rasanten Anstieg der Mietpreise bremsen soll. Die Mietpreisbremse soll einerseits verhindern, dass neue Mietverträge mit zu hohen Mietpreisen abgeschlossen werden und andererseits ermöglichen, dass zu hohe Mieten gesenkt werden.

  1. Was bringt die Mietpreisbremse?

Ziehst Du erfolgreich die Mietpreisbremse, musst Du zukünftig deutlich weniger Miete bezahlen und kannst die zu viel bezahlte Miete zurückverlangen.

Außerdem gilt: Wenn viele Menschen erfolgreich ihre Miete senken, wird auch der Mietspiegel niedrig gehalten. Das ist wichtig, weil der Mietspiegel der Maßstab für die zulässigen Miethöhen ist.

  1. Gilt die Mietpreisbremse in ganz Berlin?

Die Mietpreisbremse gilt seit 2015 in ganz Berlin, denn die Mieten steigen überall sehr schnell und bezahlbarer Wohnraum ist kaum zu finden. Alle gesetzlichen Kriterien zur Bestimmung eines „angespannten Wohnungsmarktes“ sind in ganz Berlin erfüllt.

  1. Gilt die Mietpreisbremse für alle Wohnungen?

Leider nein.

  • Die Mietpreisbremse gilt nicht für Neubauwohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden.

  • Sie gilt auch nicht für Wohnungen, die erstmals nach einer umfassenden Modernisierung vermietet werden.

  • Hast Du einen Mietvertrag mit „Indexmiete“ abgeschlossen, ist deine Miethöhe an die Inflation gekoppelt. Die Mietpreisbremse greift dann nur zum Zeitpunkt der Neuvermietung.

  • Wenn eine möblierte Wohnung nur für eine kurze Zeit vermietet wird, greift die Mietpreisbremse ebenfalls nicht.

  1. Wie hoch darf die zulässige Miete sein?

Die zulässige Miete richtet sich nach der ortsüblichen Vergleichsmiete. Diese wird in Berlin in der Regel nach dem Mietspiegel bestimmt. Zudem gibt es weitere Faktoren, die die zulässige Miethöhe beeinflussen können. Insbesondere durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen können die zulässige Miete erhöhen.

  1. Was ist der Mietspiegel?

Der Mietspiegel weist aus, wie hoch die Miete in den unterschiedlichen Berliner Gegenden sein darf. Um das festzulegen orientiert er sich an dem Durchschnitt der schon bestehenden Mieten in den jeweiligen Gegenden. Du kannst den Mietspiegel für Deine Adresse hier finden: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/

  1. Was mache ich, wenn meine Miete zu hoch ist?

Ausführliche Informationen zu Deinen Handlungsoptionen findest du hier.

Mieter*innen müssen einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse rügen. Hierzu solltest Du Deinem*r Vermieter*in schriftlich die ermittelte zulässige Miethöhe mitteilen. Unsere Vorlage für eine Rüge findest Du hier.

Dein*e Vermieter*in muss dir die Auskünfte geben, die für die Prüfung der zulässigen Miethöhe benötigt werden, wenn du ihn*sie dazu aufforderst.

  1. Kann ich nach der Rüge einfach weniger Miete bezahlten?

Nein, das solltest Du auf keinen Fall tun! Es ist nicht auszuschließen, dass Du Dich bei der Berechnung der zulässigen Miete geirrt hast oder ein Gericht zu einer unvorhersehbaren Rechtsauffassung gelangt. In diesem Fall könntest Du schnell in einen Zahlungsverzug kommen. Dieser kann im schlimmsten Fall zu einer Kündigung durch Deine*n Vermieter*in führen.

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