mietencheck.de
Ratgeber

Prozesskosten und andere Risiken

Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, musst du die Kosten des Prozesses selber tragen. Aber nur, wenn der Prozess verloren geht, ansonsten zahlt die Gegenseite. Das gilt auch für die eigenen Anwält*innenkosten. Verliert man zum Teil, muss man im gleichen Anteil die Kosten tragen. Bei einer Einigung werden die Kosten oft hälftig geteilt, das kann aber verhandelt werden.

Die Kosten vorab abzuschätzen ist schwierig, da sie vom Streitwert abhängen und dieser wiederum von vielen verschiedenen Faktoren abhängt:

  • Wie hoch ist die zu viel gezahlte Miete?
  • Wie hoch ist der Betrag der bisher zu viel gezahlt wurde?
  • Besteht das Mietverhältnis noch?
  • Ist es ein Staffelmietvertrag?
  • Wie viel Mieter:innen werden vertreten?
  • usw,

Das Prozesskostenrisiko liegt hier zwischen 500 und 5.000 Euro für das erstinstanzliche Verfahren (inkl. der beidseitigen Anwält*innenkosten). Es gibt aber Möglichkeiten, das Prozesskostenrisiko niedriger zu halten, wenn z. B. nicht alles auf einmal eingeklagt wird. Auch hier muss der Einzelfall geprüft werden. Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, sprich mit deiner*m Anwält*in vorab darüber. Manchmal ist es besser, die Anwältin oder den Anwalt erst einmal außergerichtlich zu beauftragen.

Du hast das Recht, die Mietpreisbremse zu nutzen. Dein*e Vermieter*in darf dich dafür nicht drangsalieren oder kündigen. Dein*e Vermieter*in könnte versuchen, dich loszuwerden. Aber dagegen kannst du dich wehren. Und es ist gut, wenn du in einer Mieter*innenvereinigung bist und eine Rechtsschutzversicherung hast.

Check jetzt deine Miete! Kostenlos und in 5 Minuten.

Miete checken