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Ratgeber

Kostenpflichtige Beratung durch Rechtsanwält*in

Häufig ist das Hinzuziehen eines*einer Rechtsanwält*in sinnvoll. Bald findest du hier eine Liste mit Anwält*innen, die auf Mietrecht spezialisiert sind. Ruf dort an und mach einen Beratungstermin aus.

Das kostet Geld, aber vielleicht hast du eine Rechtsschutzversicherung. Wenn du eine Privatrechtsschutzversicherung hast, in der der Baustein „Wohnen“ enthalten ist, dann übernimmt die Versicherung die Kosten für die anwaltliche Beratung. Wenn du die Versicherung abgeschlossen hast, bevor du den Mietvertrag unterschrieben hast, dann übernimmt sie auch die Kosten, wenn du dich entscheidest, mit deinem Fall vor Gericht zu gehen. Am besten klärst du diese Fragen direkt mit deiner Versicherung, bevor du mit einer*einem Anwält*in Kontakt aufnimmst.

Unter Umständen kannst du für die anwaltliche Beratung auch Beratungshilfe bei einem Berliner Amtsgericht beantragen. Beratungshilfe bedeutet, dass die Kosten für die Beratung und die anwaltliche Vertretung außerhalb des Gerichts übernommen werden.

Wenn du ein geringes Einkommen hast, gibt es die Möglichkeit, beim Land Berlin Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe zu beantragen. Das bedeutet, dass die Kosten für die Beratung und die anwaltliche Vertretung außerhalb und/oder vor Gericht übernommen werden. Hier haben wir eine Übersicht dazu erstellt.

Sollte dein*e Vermieter*in sich weigern, deine Miete zu senken, kannst du dich entscheiden, dein Recht mit der*dem von dir beauftragten Rechtsanwält*in vor Gericht einzuklagen.

Dabei trägst du das Risiko, solltest du verlieren und keine Rechtschutzversicherung haben, die die Kosten übernimmt. Hier (Link zu Risiken-Text) haben wir eine Übersicht erstellt, welche Kosten dabei entstehen könnten.

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